Neben der Bereitstellung der Basis-Telematikinfrastruktur (TI) und der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) wurden von den Spitzenverbänden der Leistungserbringer und Kostenträger zunächst fünf Anwendungen beschlossen, die sich zurzeit in der Vorbereitungsphase befinden (www.gematik.de) . Die Einführung erfolgt dabei in 2 Stufen:
Versichertenstammdaten online prüfen / aktualisieren
Mit dieser Anwendung kann eine elektronische Gesundheitskarte im Zusammenspiel mit dem jeweiligen Versichertenstammdatendienst der Krankenkasse des Versicherten automatisch online auf Gültigkeit geprüft, ggf. aktualisiert oder auch gesperrt werden. Ein Austausch der Karte – zum Beispiel bei Adress- oder Statusänderungen – ist dann nicht mehr notwendig.
Notfalldatenmanagement (NFDM)
Auf freiwilliger Basis können Versicherte notfallrelevante Informationen speichern lassen z. B. über bestehende Medikationen, Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten, aber auch Informationen zu Schwangerschaft, Implantaten etc. Die Anschrift des behandelnden Arztes kann ebenso gespeichert werden wie die Kontaktdaten der im Notfall zu verständigenden Angehörigen. Im Notfall können diese Informationen von Ärzten bzw. Rettungsassistenten auch ohne Mitwirkung der Patienten gelesen werden. Es ist darüber hinaus vorgesehen – auf Wunsch der Patienten – auch einen Hinweis auf das Vorhandensein einer Patientenverfügung und / oder einer Organspendeerklärung aufzunehmen.
Sichere Kommunikation zwischen Leistungserbringern, z.B. Ärzten (KOM-LE)
Einführung einer sicheren Kommunikation zwischen Ärzten. Heute wird vorwiegend der Postweg genutzt. Das führt zum einen dazu, dass einem mitbehandelnden Arzt wichtige Informationen nicht immer zeitnah zur Verfügung stehen. Zum anderen muss ein Arztbrief später in der Praxis aufwändig digitalisiert werden, damit die Daten in der Praxis-Software zur Verfügung stehen. Durch die Einführung der sicheren Kommunikation können Befunde auf elektronischem Wege rechtsverbindlich, sicher und kompatibel zwischen Ärzten verschickt werden.
Migration von Gesundheitsdatendiensten in die Telematikinfrastruktur am Beispiel der elektronischen Fallakte (eFA)
Die Öffnung der Telematikinfrastruktur für Gesundheitsdatendienste hat das Ziel, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern. Die hierzu als erste Anwendung vorgesehene elektronische Fallakte ermöglicht eine einrichtungsübergreifende Behandlungsdokumentation zu einem Patienten, wenn mehrere Einrichtungen oder Ärztinnen und Ärzte gemeinsam fallbezogen in die Behandlung eines Patienten eingebunden sind.
Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung (AMTS)
Auf freiwilliger Basis können alle Medikationsdaten, Arzneimittelverordnungsdaten und Therapievorschlagsdaten für einen Patienten dokumentiert werden. Der behandelnde Arzt bzw. der Apotheker erhalten so einen Überblick über die Arzneimittel, die der Patient einnimmt. Das Risiko, dass Medikamente verschrieben oder verkauft werden, die Wechselwirkungen zu anderen eingenommenen Arzneimitteln haben, wird so verringert.